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Bauproduktenverordnung
Seit 1. Juli 2013 ist die neue Bauproduktenverordnung (BauPVO Nr. 305/2011) für die Vermarktung von Bauprodukten innerhalb der Europäischen Union in Kraft. Sie löst die seit 1998 geltende Bauproduktenrichtlinie (BPR) ab. Mit Einführung der neuen Regelung sollen insbesondere Handelshemmnisse innerhalb des EU-Binnenmarktes beseitigt und die Produktkennzeichnung vereinheitlicht werden. Mit dem Inkrafttreten dieser neuen Verordnung verändern sich die Pflichten und Regeln für das Vermarkten von Bauprodukten in Europa.Gerne beantworten wir die damit auftretenden Fragen und bieten Ihnen ein komplettes Service zu dieser neuen Regelung:
Welche Produkte und Leistungen sind davon betroffen? Von der Bauproduktenverordnung sind nur jene Bauprodukte (Produkte, die im Bauwerk verbleiben) betroffen, für die eine harmonisierte europäische Produktnorm (EN-Norm) oder eine europäische technische Bewertung (ETA) existiert. Dies hat eine verbindliche Einführung der Vorgaben als geltendes Recht in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in den Mitgliedsstatten des CEN (Europäisches Komitee für Normung) zu Folge. Produkte welche nicht einer harmonisierten europäischen Produktnorm oder europäischen technischen Bewertung entsprechen, sind davon nicht betroffen. Diese können weiterhin ohne CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung ausgeliefert und vermarktet werden.
Worauf müssen Sie als Verarbeiter, Planer oder Händler achten? An der CE-Kennzeichnung der relevanten Bauprodukte wie oben beschrieben ändert sich nichts, diese ist bereits seit dem 1.Februar 2010 Pflicht. Neu ist die Pflicht der Erstellung einer „Leistungserklärung“, englisch „Declaration of Performance“, Abkürzung „DOP“. Sowohl wir als Hersteller wie auch Sie als Händler oder Verarbeiter von Bauprodukten haben dem Kunden eine Kopie der Leistungserklärung bereitzustellen, sobald Sie das Produkt oder die Leistung erstmals liefern. Damit bestätigen Sie Ihrem Kunden die Bereitstellung eines Produktes bzw. einer Leistung analog der in Europa geltenden Bauprodukten-Regelungen.
RÖFIX stellt Ihnen alle notwendigen Dokumente online zur Verfügung Für unsere RÖFIX Bauprodukte, die einer harmonisierten europäischen Produktnorm oder einer europäische technischen Bewertung unterliegen, stellen wir Ihnen alle notwendigen Unterlagen online zur Verfügung. Diese Produkt-Unterlagen finden Sie direkt beim RÖFIX-Produkt:
Wie finden Sie zur richtigen Leistungserklärung? Zu allen Produkt-Dokumenten gelangen Sie ab sofort einfach und schnell auf unserer Website: entweder über die Volltextsuche der Startseite, im Produktindex oder im Bereich Produkte. Wir empfehlen besonders die Volltextsuche rechts oben: Durch Eingabe des Produktnamens oder der DOP-Nummer (fortlaufende Nummer der Leistungserklärung sowie der CE-Kennzeichnung am Produkt-Gebinde) gelangen Sie direkt zur Leistungserklärung des gewünschten RÖFIX-Produktes.
Wir wünschen Ihnen viel Freude mit diesem neuen Service und stehen Ihnen für jegliche Fragen zur EU-Bauproduktenverordnung gerne zur Verfügung.
Diese Informationen sollen einen ersten Überblick verschaffen. Sie ersetzen weder eine weitere eigenständige Auseinandersetzung / Vertiefung noch eine Rechtsberatung. Eine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und letzte Aktualität ist ausgeschlossen.