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Tritt ab 15.03.2021 in Kraft
Ab 15.3.2021 endet die Übergangsfrist und die neue Richtlinie tritt in Kraft
Bisher wurden Trockenbetonprodukte nach der ÖNORM B4710 deklariert. Diese Norm beschränkte sich vorwiegend auf die Deklaration von Transportbetonen, in jener die Schnittstelle zwischen Hersteller und Verarbeiter zwar klar geregelt war, nicht aber für Trockenbetone. Im März 2019 wurde die neue ÖBV-Richtlinie „Trockenbeton“ in der Bauprodukteverordnung aufgenommen. Nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren, die am 15.03.2021 abläuft, tritt diese nun in Kraft.
Erstmals regelt die neu erschienene ÖBV-Richtlinie „Trockenbeton“, die Verwendung dieses Werkstoffs und teilt dabei die Zuständigkeitsbereiche auf. Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick zusammengefasst:
Mit der neuen Richtlinie „Trockenbeton“ steht ein praxisgerechtes Regelwerk für Auftraggeber, Planer und Ausführende als detaillierte Grundlage ihrer Vereinbarungen und Tätigkeiten zur Verfügung.
Hersteller von Trockenbetonen müssen in geregelten Häufigkeiten für jede Betonsorte eine Typ- und Konformitätsprüfung durchführen. Dazu wurden ergänzende Anforderungen zur ÖNORM B 4710-1 in der Richtlinie formuliert und die dazugehörigen Prüfverfahren festgehalten.Um die Qualität auch auf Verwender-Seite regeln zu können, wurden je nach Anwendung des Betons aus Trockenbeton, drei Überwachungsklassen (ÜK1/ÜK2/ÜK3) eingeführt, in denen die Frischbetoneigenschaften: Gesamtwassergehalt, Konsistenz und Luftgehalt (bei XF2, XF3, XF4) überprüft werden.
Das RÖFIX Creteo® Beton-Sortiment wurde durch die Einführung der Richtlinie „Trockenbeton“ überarbeitet. Sämtliche neuen Beton-Produkte entsprechen den geltenden Anforderungen der ab März in Kraft tretenden Richtlinie – die neue Bezeichnung gibt bereits innerhalb der Namensgebung die technischen Parameter bekannt. Die Creteo® Beton Produktserie entspricht allen Kriterien in Bezug auf Druckfestigkeit und Expositionsklassen. Zudem wurde die Produkte auch auf das freie Schwinden, die Abreißfestigkeit und den Verschleiß geprüft und deklariert.
990 DC 20/25
Trockenbeton DC 20/25/XC4/XF4/XW2/XM1/FrS2/A2,0/F45/GK8
- Plastische Verarbeitung
- Leichtverdichtbar
- Gute Verarbeitbarkeit
990 DC 30/37
Trockenbeton DC 30/37/XC4/XF4/XW2/XM1/FrS2/A2,0/F527GK8
Alle vier RÖFIX-Trockenproduktionswerke in Röthis, Zirl, Molln und Villach zertifiziert und die dort hergestellten Produkte tragen das geforderte ÜA-Kennzeichen der Richtlinie „Trockenbeton“. Im Zuge der Anpassung des Creteo® Beton-Sortiment wurden auch die Sackgebinde von schweren 40 kg Gebinden auf umweltfreundliche 25kg-Papiersäcke ohne Kunststoff umgestellt. Dadurch leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Kunststoffverpackungen.
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Download
Auf der Website der Österreichischen Bautechnik Vereinigung, kann die Richtlinie "Trockenbeton" mit aktuellstem Ausgabedatum käuflich erworben werden.
Umwelt & Technik
RÖFIX investiert in neue, saubere und ökologische Produktion und stellt bis Ende 2020 das gesamte Produktsortiment auf 25 kg Säcke um. Verzicht auf Kunststoff zur nachhaltigen Schonung der Umwelt.