Grundsatzerklärung zum Schutz der Menschenrechte

Gemäß unserer Unternehmensphilosophie „Werte erhalten, Zukunft mit Baustoffen nachhaltig gestalten“ ist es unser Ziel, nicht nur wirtschaftlich erfolgreich zu sein, sondern auch die Verantwortung für Mensch und Umwelt fest in unserer täglichen Arbeit zu verankern. Schutz und Achtung von internationalen Verhaltens- und Umweltstandards sind integrale Bestandteile der Nachhaltigkeitsstrategie der FIXIT GRUPPE.

„Werte erhalten“ bedeutet für uns daher auch, die Einhaltung der Menschenrechte in allen unseren Geschäftsaktivitäten und entlang der Lieferkette sicherzustellen. Dies ist ein zentraler Baustein unseres Handelns und unserer Verpflichtung gegenüber den Menschen, mit denen und für die wir arbeiten. Zu diesem Zweck haben wir eine Grundsatzerklärung zu den Menschenrechten verfasst. Sie richtet sich an alle Mitarbeitende sowie Partnerinnen und Partner der FIXIT GRUPPE und ist allgemein verbindlich.

Wichtige Menschenrechtsprinzipien sind zum Beispiel

  • das Verbot von Kinderarbeit
  • das Verbot von Zwangsarbeit und Sklaverei
  • die Sicherheit und der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
  • die Vielfalt, Inklusion und Gleichbehandlung in der Gruppe
  • faire Entlohnung etc.

Mit der Menschenrechtserklärung haben wir ein wichtiges Statement gesetzt und wollen auch in Zukunft unsere Werte leben und einen positiven Beitrag für die Gesellschaft leisten.

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Grundsatzerklärung zum Schutz der Menschenrechte
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Gemäß unserer Unternehmensphilosophie „Werte erhalten, Zukunft mit Baustoffen nachhaltig gestalten“ ist es unser Ziel, nicht nur wirtschaftlich erfolgreich zu sein, sondern auch die Verantwortung für Mensch und Umwelt fest in unserer täglichen Arbeit zu verankern.
Hanswilli Jenke, CEO FIXIT GRUPPE
NACHHALTIGKEIT

ESG KRITERIEN

Grundlagen unseres Handelns

Environmental - Social - Governance (ESG): Die FIXIT GRUPPE orientiert sich an den ESG-Kriterien als Instrument zur Steuerung und Überwachung ihrer Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit.